Garantie und Gewährleistung
Was abgedeckt ist, wie lange, und was Sie im Fall der Fälle brauchen.
Umfang und Laufzeit
Auf das Aquadra-System gewähren wir 24 Monate ab Inbetriebnahme. Innerhalb dieser Zeit beheben wir Material- und Fertigungsfehler kostenfrei – durch Reparatur vor Ort oder Austausch des betroffenen Teils. Welchen Weg wir wählen, hängt vom Defekt ab; für Sie ändert sich am Ergebnis nichts.
| Laufzeit | 24 Monate ab Inbetriebnahme |
|---|---|
| Abgedeckt | Material- und Fertigungsfehler an Gerät und Armatur |
| Voraussetzung | Betrieb mit passendem Kalkfilter und funktionstüchtigem Aquastopp |
| Leistung | Arbeitszeit, Anfahrt und Ersatzteil |
| Bei Miete | über die gesamte Vertragslaufzeit, im Rundum-Service enthalten |
Nicht abgedeckt
Verschleißteile und Schäden durch äußere Einwirkung fallen nicht unter die Garantie. Das ist branchenüblich und betrifft vor allem:
- Feinfilter, Entsalzungskartuschen und Dichtungen als planmäßige Verschleißteile
- Verkalkung: Der Betrieb ist nur mit vorgeschaltetem, auf die Wasserhärte abgestimmtem Kalkfilter zulässig. Schäden durch Verkalkung fallen nicht unter die Garantie.
- Schäden durch Eingriffe von Dritten oder nicht freigegebene Ersatzteile
- Frostschäden, Überspannung, Wasserschäden von außen
- Schäden aus Betrieb ohne funktionstüchtigen Aquastopp beziehungsweise Leckagesensor
- Optische Gebrauchsspuren, die die Funktion nicht beeinträchtigen
Ablauf im Garantiefall
- Störung über das Formular oder telefonisch melden, mit Gerätenummer
- Wir grenzen den Fehler telefonisch ein – viele Fälle lassen sich so bereits lösen
- Ist ein Termin nötig, vereinbaren wir ihn in der Regel innerhalb von drei Werktagen
- Reparatur oder Austausch vor Ort, Dokumentation im Serviceprotokoll
Melden Sie einen Defekt zügig und nehmen Sie das Gerät bis zum Termin außer Betrieb, wenn Wasser austritt. Ein weiterbetriebener Schaden wird größer, und das kann den Umfang der Garantie berühren.
Verhältnis zur gesetzlichen Gewährleistung
Ihre gesetzlichen Rechte als Käufer bleiben von dieser Garantie unberührt und bestehen daneben. Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung und schränkt nichts ein.
Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen gelten für die gesetzliche Gewährleistung andere Fristen als im Verbrauchergeschäft. Die Einzelheiten stehen in den AGB.